Allgemeine Geschäftsbedingungen der WE Design BV

Eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel / KvK) unter Nummer 090735722


ARTIKEL 1 | BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die unten genannten Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet.

  1. WE Design BV: der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Sitz in Westervoort (Niederlande) und Geschäftsadresse in Arnheim (Niederlande), eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nummer 09073572.
  2. Gegenpartei: jede natürliche oder juristische Person, mit der die WE Design BV einen Vertrag geschlossen hat oder zu schließen beabsichtigt.
  3. Verbraucher: die andere Partei, die eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
  4. Vertrag: jeder zwischen der WE Design BV und der Gegenpartei zu Stande gekommene Vertrag, in dem sich die WE Design BV gegenüber der Gegenpartei zur Herstellung und/oder Lieferung von Produkten verpflichtet hat.
  5. Produkte: alle der Gegenpartei im Rahmen des Vertrages von oder im Namen der WE Design BV zu liefernden Waren einschließlich Orthesen, unabhängig davon, ob sie nach den Spezifikationen der Gegenpartei hergestellt wurden oder nicht.
  6. Schriftlich: sowohl schriftliche Kommunikation als auch Kommunikation per E-Mail

ARTIKEL 2 | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot der WE Design BV, jeden Auftrag der Gegenpartei und jeden zwischen der WE Design BV und der Gegenpartei geschlossenen Vertrag.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ferner Anwendung auf Verträge, für deren Ausführung Dritte einbezogen werden.
  3. Die Anwendbarkeit Allgemeiner Einkaufsbedingungen oder anderslautender Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Von den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden.
  5. Die Anfechtung oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, miteinander Beratungen zu führen, um eine Ersatzregelung für die betreffende Klausel zu treffen. Dabei sind Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich zu berücksichtigen.

ARTIKEL 3 | ANGEBOT UND ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

  1. Jedes Angebot der WE Design BV ist freibleibend. Wird ein Angebot von der Gegenpartei angenommen, hat die WE Design BV das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Empfang der Annahme zu widerrufen. Die WE Design BV ist niemals zur Annahme einer Bestellung verpflichtet.
  2. Offensichtliche Fehler und Irrtümer im Angebot der WE Design BV binden die WE Design BV nicht.
  3. Aus einem Angebot der WE Design BV, das auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben der Gegenpartei beruht, kann die Gegenpartei keinerlei Rechte ableiten.
  4. Ein Angebot der WE Design BV gilt nicht automatisch für Folgeaufträge. Sofern darin keine Änderungen vorgenommen wurden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings auch für Folgeaufträge und für nach dem Vertrag mit der Gegenpartei geschlossene Verträge, ohne dass die WE Design BV verpflichtet ist, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer wieder auszuhändigen.
  5. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zu Stande. Falls die Annahme der Gegenpartei von dem Angebot der WE Design BV abweicht, kommt der Vertrag nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zu Stande, es sei denn, die WE Design BV gibt etwas anderes an.
  6. Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet WE Design BV nicht zur Erbringung eines Teils des Angebots zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
  7. Schließt die Gegenpartei den Vertrag im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person, erklärt sie durch Abschluss des Vertrages, dazu befugt zu sein. Die Gegenpartei haftet neben dieser (juristischen) Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

ARTIKEL 4 | FRISTEN

  1. Genannte und/oder vereinbarte Ausführungs- und Lieferfristen beginnen erst dann zu laufen, wenn die WE Design BV von der Gegenpartei alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Informationen in der dafür vorgeschriebenen Weise erhalten hat.
  2. Die WE Design BV wird sich nach Kräften bemühen, die zwischen den Parteien vereinbarten Ausführungs- und Lieferfristen einzuhalten, wobei es sich jedoch nie um feste Fristen handelt. Ein Verzug der WE Design BV tritt erst ein, nachdem die Gegenpartei die WE Design BV schriftlich in Verzug gesetzt hat und eine angemessene Frist gesetzt hat, innerhalb derer die WE Design BV den Vertrag nachträglich erfüllen kann, und die Erfüllung nach Ablauf der letztgenannten Frist immer noch ausgeblieben ist.

ARTIKEL 5 | INFORMATIONSPFLICHTEN DER GEGENPARTEI

Wenn und soweit dies für eine ordnungsgemäße Ausgestaltung und/oder Ausführung des Vertrages erforderlich ist, ist die Gegenpartei, ob auf Ersuchen der WE Design BV oder nicht, stets verpflichtet, der WE Design BV alle für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Informationen, einschließlich möglicher Zeichnungen und Fotos, in der von der WE Design BV vorgeschriebenen Art und Weise zur Verfügung zu stellen, z. B. auf der Grundlage der an die WE Design BV zur Verfügung gestellten Aufmaßblätter. Wenn und soweit die WE Design BV Lieferanweisungen für die Bereitstellung von Spezifikationen durch die Gegenpartei erteilt, muss die Gegenpartei diese Anweisungen strikt befolgen. Ferner hat die Gegenpartei der WE Design BV stets jede für die Erfüllung des Vertrages erforderliche Mitwirkung zu gewähren. Die Gegenpartei trifft alle angemessenen Maßnahmen zur Optimierung der Vertragserfüllung.

ARTIKEL 6 | MARGEN

  1. Vereinbarte Eigenschaften von Produkten, die nach den Spezifikationen der Gegenpartei hergestellt werden sollen, können in untergeordneten Punkten von dem abweichen, was tatsächlich geliefert wird. Als untergeordnete Punkte gelten alle geringfügigen Abweichungen in den Eigenschaften einschließlich der Farben und Formen der Produkte, die für die Gegenpartei billigerweise nicht zu belastend sind und von ihr billigerweise toleriert werden müssen. Das Vorhandensein solcher Abweichungen ist für die Gegenpartei kein Grund, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, den Vertrag ganz oder teilweise rückgängig zu machen oder Schadensersatz oder einen anderen Ausgleich zu verlangen.
  2. Gelieferte Produkte gelten als vertragsgemäß, wenn sie entsprechend den von der Gegenpartei angegebenen Spezifikationen hergestellt wurden.

ARTIKEL 7. | LIEFERUNG

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte durch Ablieferung an der von der Gegenpartei angegebenen Lieferadresse. Hat die Gegenpartei keine bestimmte Ablieferadresse angegeben, gilt die Rechnungsadresse als Ablieferadresse. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die WE Design BV unverzüglich schriftlich über Adressänderungen in Kenntnis zu setzen. Waren, die an die bei der WE Design BV zuletzt bekannten Adresse der Gegenpartei geliefert werden, gelten als von der Gegenpartei empfangen.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt die WE Design BV die Versandart und die Verpackung der Produkte.
  3. Die WE Design BV behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Werden die Produkte in Teilen geliefert, ist die WE Design BV berechtigt, jeden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn eine Teillieferung keinen selbstständigen Wert besitzt.
  4. Das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte geht zu dem Zeitpunkt auf die Gegenpartei über, an dem die Produkte von der Gegenpartei oder in deren Namen in Empfang genommen wurden.
  5. Bei Überschreitung der vereinbarten Ausführungs- oder Lieferfrist hat die Gegenpartei niemals das Recht, die Annahme der zu liefernden Produkte und/oder die Zahlung des vereinbarten Preises zu verweigern.
  6. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Produkte zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem diese ihr in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt oder geliefert werden. Verweigert die Gegenpartei die Annahme der Lieferung oder versäumt sie es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, befindet sich die Gegenpartei ohne Inverzugsetzung im Verzug und werden die Produkte auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei gelagert, dies unbeschadet der Verpflichtung der Gegenpartei zur Zahlung des vereinbarten Preises.
  7. Falls die Gegenpartei die Annahme der bestellten Produkte verweigert oder die Produkte anderweitig nicht in Empfang nimmt, wird die Gegenpartei die WE Design BV auf erste Aufforderung hin darüber in Kenntnis setzen, innerhalb welcher Frist die Produkte doch noch abgenommen werden. Diese Frist darf in keinem Fall die Zeit von einem Monat ab dem Tag der Aufforderung im Sinne des vorigen Satzes überschreiten.
  8. Die WE Design BV ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Gegenpartei nach Ablauf der im vorigen Satz genannten Frist die Produkte immer noch nicht abgenommen hat, dies unbeschadet der Verpflichtung der Gegenpartei, den vereinbarten Preis und die Kosten für die Lagerung der Produkte zu zahlen.
  9. Falls der WE Design BV bei der Anwendung der Absätze 5 bis 7 dieses Artikels im Übrigen angemessene Kosten entstehen, die nicht entstehen würden, wenn die Gegenpartei die dort genannten Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hätte, gehen auch diese Kosten zu Lasten der Gegenpartei.

ARTIKEL 8. | HÖHERE GEWALT

  1. Unter höherer Gewalt werden Umstände verstanden, die die Erfüllung der Verbindlichkeit verhindern und die nicht von der WE Design BV zu vertreten sind. Dazu gehören (wenn und soweit diese Umstände die Leistung unmöglich machen oder unangemessen erschweren): Streiks; ein allgemeiner Mangel an notwendigen Rohstoffen und anderen Waren oder Dienstleistungen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind; eine unvorhersehbare Stagnation bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen die WE Design BV abhängig ist; der Umstand, dass die WE Design BV eine Leistung, die im Zusammenhang mit der von ihr selbst zu erbringenden Leistung von Bedeutung ist, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erhält; behördliche Maßnahmen wie Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen, die die WE Design BV an der rechtzeitigen und/oder ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern; ein übermäßig hoher Krankenstand; Terroranschläge; eine Einschränkung oder Einstellung der Energieversorgung, auch durch öffentliche Versorgungsunternehmen; Feuer; witterungsbedingter Stillstand; Computerausfälle und allgemeine Transportprobleme.
  2. Während des Zeitraums der höheren Gewalt werden die Verpflichtungen der WE Design BV aus dem Vertrag ausgesetzt.
  3. Wird die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt dauerhaft unmöglich, sind die Parteien berechtigt, mit sofortiger Wirkung von dem Vertrag zurückzutreten.
  4. Falls die WE Design BV bei Eintritt der Situation der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist die WE Design BV berechtigt, den bereits ausgeführten Teil bzw. erfüllbaren Teil des Vertrages gesondert so in Rechnung zu stellen, als handele es sich um einen selbstständigen Vertrag.
  5. Schäden infolge von höherer Gewalt kommen nicht für eine Entschädigung in Betracht.

ARTIKEL 9. | AUSSETZUNG UND RÜCKTRITT VOM VERTRAG

  1. Die Forderungen der WE Design BV gegen die Gegenpartei sind u. a. in den folgenden Fällen unverzüglich fällig:
  • wenn WE Design BV nach Abschluss des Vertrages Umstände zur Kenntnis gelangen, die für WE Design BV ein begründeter Anlass zur Sorge sind, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
  • im Falle des Todes, der Bestellung eines Vermögenspflegers, der Liquidation, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gegenpartei oder im Falle eines Schuldenmoratoriums oder wenn das niederländische Gesetz über die Schuldenbereinigung bei natürlichen Personen (Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen) auf die Gegenpartei für anwendbar erklärt wird;
  • wenn WE Design BV die Gegenpartei gebeten hat, Sicherheiten für die Erfüllung von deren Verpflichtungen zu leisten, und dies nicht erfolgt ist bzw. die geleisteten Sicherheiten unzureichend sind;
  • wenn die Gegenpartei in anderer Weise im Verzug ist und ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt.
  • In den genannten Fällen ist WE Design BV berechtigt, die (weitere) Erfüllung des Vertrages auszusetzen bzw. den Vertrag ganz oder teilweise rückgängig zu machen, dies mit der Verpflichtung der Gegenpartei, den dadurch von der WE Design BV erlittenen Schaden zu ersetzen, und unbeschadet der sonstigen Rechte, die WE Design BV zustehen.
  1. Ferner ist die WE Design BV zur Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt, wenn sich Umstände von der Art ergeben, dass die Vertragserfüllung unmöglich ist, oder wenn eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages billigerweise nicht von ihr verlangt werden kann.
  2. Die Gegenpartei erhebt zu keiner Zeit Anspruch auf irgendeine Form von Schadensersatz im Zusammenhang mit dem von der WE Design BV aufgrund dieses Artikels ausgeübten Aussetzungs- und Rücktrittsrecht.
  3. Die Gegenpartei ist verpflichtet, der WE Design BV den Schaden zu ersetzen, der ihr durch die Aussetzung oder den Rücktritt vom Vertrag entstanden ist, sofern ihr dies zuzurechnen ist.

ARTIKEL 10 | NACHFORSCHUNGEN UND MÄNGELRÜGEN

  1. Die Gegenpartei hat bei der Lieferung der Produkte unverzüglich Nachforschungen anzustellen, ob diese in Art und Menge dem Vertrag entsprechen. Ist die Gegenpartei der Meinung, dass die Art bzw. die Menge nicht dem Vertrag entspricht, muss sie dies der WE Design BV bei der Lieferung unverzüglich schriftlich mitteilen.
  2. Sichtbare Mängel sind von der Gegenpartei innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung schriftlich bei der WE Design BV zu melden.
  3. Bei verborgenen Mängeln muss die Gegenpartei die WE Design BV innerhalb von sieben Tagen, nachdem sie vom Vorhandensein des Mangels Kenntnis erlangt hat oder billigerweise hätte Kenntnis erlangen müssen, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung, schriftlich unterrichten.
  4. Die in diesem Artikel genannten Fristen gelten unter Androhung des Erlöschens jeglicher Ansprüche der Gegenpartei.
  5. Durch eine Mängelrüge werden die Zahlungsverpflichtungen der Gegenpartei zu keiner Zeit ausgesetzt.
  6. Die Bestimmungen dieses Artikels lassen die zwingendrechtlichen Verbraucherrechte unberührt.

ARTIKEL 11. | GARANTIE

  1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, garantiert die WE Design BV, dass die gelieferten Produkte bei normalem Gebrauch und abgesehen von normaler Abnutzung zwei Jahre lang nach der Lieferung frei von Mängeln sind. Für dynamische Orthesen gilt abweichend von der im vorigen Satz genannten Frist eine Frist von einem Jahr nach Lieferung. Weist ein geliefertes Produkt innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung – oder im Falle einer gelieferten dynamischen Orthese innerhalb von einem Jahr nach der Lieferung – einen Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler auf, der der WE Design BV innerhalb dieser Frist schriftlich angezeigt wird, hat die Gegenpartei das Recht auf Wiederherstellung der Ware, sofern dieser Fehler nicht die Folge eines Entwurfs, einer Anweisung oder einer Aufforderung der Gegenpartei ist. Die WE Design BV kann sich für eine Nachlieferung des betreffenden Produkts entscheiden, wenn Bedenken gegen eine Wiederherstellung bestehen. Die Gegenpartei hat lediglich Anspruch auf Nachlieferung, wenn eine Wiederherstellung des betreffenden Produkts nicht möglich ist. Ein ausgetauschtes Produkt geht in das Eigentum der WE Design BV über.
  2. Unbeschadet der Bestimmungen in den möglicherweise ausdrücklich festgelegten Garantiebedingungen erlischt jede Garantie, wenn ein Mangel des Produkts auf eine äußere Ursache zurückzuführen ist oder auf andere Weise nicht von der WE Design BV zu vertreten ist. Dazu gehören unter anderem: Mängel infolge von Beschädigung, unsachgemäßem oder unfachmännischem Gebrauch, Gebrauch entgegen den Gebrauchsanweisungen oder anderen von der WE Design BV oder in ihrem Namen erteilten Anweisungen sowie aufgrund von Reparaturen oder anderen Arten der Produktbearbeitung, die nicht mit Zustimmung der WE Design BV durchgeführt wurden.
  3. Nachforschungskosten zur Feststellung eines Mangels, für den kein Garantieanspruch besteht, gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die WE Design BV bemüht sich darum, dies im Voraus anzukündigen. Die Unterlassung dieser Mitteilung berührt nicht die Verpflichtung der Gegenpartei zur Zahlung dieser Kosten.
  4. Um ihren möglichen Garantieanspruch geltend zu machen, ist die Gegenpartei innerhalb der in Artikel 10 genannten Fristen zur Mängelrüge bei der WE Design BV verpflichtet.
  5. Eine von der WE Design BV gewährte Garantie schränkt die zwingendrechtlichen Rechte und Ansprüche, die Verbraucher gegenüber der WE Design BV geltend machen können, nicht ein

ARTIKEL 12. | PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle von der WE Design BV angegebenen Preise zuzüglich MwSt. Ein an Verbraucher gerichtetes Angebot enthält den Gesamtpreis einschließlich der Mehrwertsteuer und sonstiger Kosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  2. Kommt es nach dem Zustandekommen des Vertrages, aber vor der Lieferung der Produkte, zu einer Änderung der Mehrwertsteuersätze oder anderer staatlicher Abgaben, ist die WE Design BV berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
  3. Die WE Design BV ist außerdem berechtigt, Erhöhungen der kostenbestimmenden Faktoren, die nach Vertragsabschluss erkennbar werden, an die Gegenpartei weiterzugeben. Abweichend vom vorigen Satz hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die hier genannten Kosten innerhalb von drei Monaten nach Zustandekommen des Vertrages weitergegeben werden und die WE Design BV sich doch noch ausdrücklich weigert, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen. Die Rückgängigmachung durch die Gegenpartei hat in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung an die Gegenpartei zu erfolgen.
  4. Unbeschadet der Bestimmungen in den beiden vorstehenden Absätzen ist die WE Design BV jederzeit berechtigt, ihre Preise zu ändern, solange bereits zu Stande gekommene Verträge davon nicht betroffen sind.
  5. Unbeschadet des Rechts der WE Design BV, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung des vereinbarten Preises zu verlangen, hat die Zahlung durch Überweisung innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum in der von der WE Design BV vorgeschriebenen Weise zu erfolgen. Abweichend von den Bestimmungen des vorangegangenen Satzes ist der Verbraucher bei Lieferung der Produkte zur Barzahlung verpflichtet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  6. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, gerät die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Tag des Verzugseintritts der Gegenpartei hat die Gegenpartei auf den offen stehenden Betrag Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu zahlen, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat angesehen wird. Abweichend vom vorangegangenen Satz gilt anstelle des dort genannten vertraglichen Zinssatzes der gesetzliche Zinssatz, wenn die Gegenpartei ein Verbraucher ist.
  7. Alle angemessenen Kosten, sowohl gerichtliche bzw. außergerichtliche Kosten (mindestens 10 % des ausstehenden Betrags) als auch die Kosten der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Einziehung der von der Gegenpartei geschuldeten Beträge, gehen zu deren Lasten.

ARTIKEL 13. | HAFTUNG

  1. Für Mängel an gelieferten Sachen gilt ausschließlich die in Artikel 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Garantie.
  2. Die Haftung der WE Design BV, soweit diese durch ihre Haftpflichtversicherung gedeckt ist, ist unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels auf den Betrag der vom Versicherer geleisteten Zahlung beschränkt.
  3. Sollte der Haftpflichtversicherer der WE Design BV in einem Fall nicht zahlen oder der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt sein, beschränkt sich die Haftung der WE Design BV auf den Rechnungswert der betreffenden Produkte.
  4. Die WE Design BV haftet niemals für Schäden, die sich daraus ergeben, dass sie sich auf unrichtige oder unvollständige Informationen verlassen hat, die von oder im Namen der Gegenpartei erteilt wurden, dies einschließlich der von der Gegenpartei stammenden Spezifikationen für Produkte, die nach ihren Spezifikationen hergestellt wurden.
  5. Die WE Design BV haftet nicht für Folgeschäden, etwa Schäden in Form von entgangenem Gewinn und andere indirekte Schäden; dazu zählt (unter anderem) auch eine Haftung der Gegenpartei gegenüber Dritten.
  6. Jedes Klagerecht der Gegenpartei gegenüber der WE Design BV erlischt nach Ablauf eines Jahres, nachdem die Gegenpartei von diesem Klagerecht Kenntnis erlangt hat, es sei denn, die Gegenpartei hat innerhalb dieser Frist ein Gerichtsverfahren gegen die WE Design BV eingeleitet.
  7. Die WE Design BV hat (sofern eine Wiederherstellung nicht unmöglich ist) jederzeit das Recht, den Schaden, für den die WE Design BV haftet, zu beheben. Die Gegenpartei muss der WE Design BV die Möglichkeit dazu geben, andernfalls erlischt jegliche Haftung der WE Design BV.
  8. Die Haftungsbeschränkungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Dritte, die von der WE Design BV bei der Erfüllung des Vertrages eingeschaltet werden.
  9. Die Gegenpartei stellt die WE Design BV von Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von der WE Design BV an den Käufer gelieferten Produkten oder den für den Käufer erbrachten Dienstleistungen frei, wenn und soweit die WE Design BV diesem oder diesen Dritten gegenüber aufgrund des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftbar wäre, falls dieser Dritte oder diese Dritten selbst die Gegenpartei wären.
  10. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn die Schäden auf Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit der WE Design BV oder ihrer leitenden Mitarbeiter zurückzuführen sind.
  11. Im Falle eines Verbraucherkaufs gehen die Beschränkungen dieses Artikels nicht weiter als nach Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) zulässig ist.

ARTIKEL 14. | EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die WE Design BV bleibt Eigentümerin aller Produkte, die sie der Gegenpartei im Rahmen eines Vertrages geliefert hat oder liefern wird, bis die Gegenpartei die Gegenleistung(en) für alle diese Produkte vollständig erbracht hat. Wenn die WE Design BV im Rahmen dieses Vertrages bzw. dieser Verträge Leistungen erbracht hat oder zu erbringen hat, bleiben die im vorigen Satz genannten Produkte Eigentum der WE Design BV, bis die Gegenpartei auch die Forderungen der WE Design BV hinsichtlich der diesbezüglichen Gegenleistung(en) vollständig erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Forderungen, die die WE Design BV gegenüber der Gegenpartei aufgrund der Nichterfüllung eines solchen Vertrages oder solcher Verträge durch die Gegenpartei erwirbt.
  2. Der Gegenpartei ist es untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, sofern dies nicht im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs für zulässig erachtet wird.
  3. Falls Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren pfänden (lassen) wollen oder aber ein Recht daran bestellen möchten oder geltend machen, ist die Gegenpartei verpflichtet, die WE Design BV umgehend davon in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Gegenpartei erteilt der WE Design BV oder den von der WE Design BV bezeichneten Dritten die uneingeschränkte Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte befinden. Die WE Design BV ist im Falle des Verzugs der Gegenpartei berechtigt, die hier genannten Produkte zurückzunehmen. Alle damit zusammenhängenden angemessenen Kosten sind für Rechnung der Gegenpartei. Die Gegenpartei ist zur umfassenden Mitwirkung bei der oben genannten Rücknahme von Produkten durch die WE Design BV verpflichtet, dies unter Androhung der Verwirkung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des von ihr geschuldeten Betrages pro Tag

ARTIKEL 15. | GEISTIGES EIGENTUM

  1. Sofern nicht anders vereinbart, liegen die Urheberrechte, die eingetragenen oder nicht eingetragenen Musterrechte, die (Ansprüche auf) Patentrechte und die sonstigen geistigen Eigentumsrechte an allen von der WE Design BV hergestellten Produkten, einschließlich aller Produkte, die ganz oder teilweise von der WE Design BV im Auftrag der Gegenpartei entworfen wurden, bei der WE Design BV. Dasselbe gilt für die Skizzen und Entwurfszeichnungen, die dem Entwurf und/oder der Herstellung der Produkte vorausgehen, sowie für die von der WE Design BV bei der Herstellung angewandten Verfahren.
  2. Wenn ein solches geistiges Eigentumsrecht durch Hinterlegung oder Registrierung erlangt werden kann, ist ausschließlich die WE Design BV dazu befugt, und die Gegenpartei wird sodann auf Wunsch daran mitwirken. Wenn die WE Design BV ein Patent oder ein Geschmacksmuster anmelden möchte, ist die Gegenpartei zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Gegenpartei wird keine eigenen Hinterlegungen oder Eintragungen vornehmen.
  3. Die Gegenpartei wird die im ersten Absatz beschriebenen geistigen Eigentumsrechte sowie die Markenrechte, den Handelsnamen und das Meisterzeichen der WE Design BV respektieren und wird derartige Marken, den Handelsnamen und/oder Zeichen niemals von den Produkten entfernen oder verändern.
  4. Es ist der Gegenpartei untersagt, die Produkte und Entwürfe zu kopieren (oder kopieren zu lassen), sie zu vervielfältigen (oder vervielfältigen zu lassen), sie an Dritte weiterzugeben (oder weitergeben zu lassen) und sie in anderer Weise als in dem Vertrag vorgesehen offenzulegen (oder offenlegen zu lassen).
  5. Die WE Design BV behält sich ausdrücklich das Recht vor, alle Produkte auch für Dritte herzustellen und zu liefern. Es gilt keine Ausschließlichkeit.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, liegt es nicht in der Verantwortung der WE Design BV, das Vorhandensein von Patentrechten, Urheberrechten, Geschmacksmusterrechten oder den Schutz vor sklavischer Nachahmung bei Produkten, Entwürfen oder Verfahren von Dritten zu ermitteln.
  7. Wenn die WE Design BV Produkte nach einem von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Entwurf oder nach einem Entwurf, den die WE Design BV ganz oder teilweise auf Anweisung der Gegenpartei entworfen hat, herstellt, stellt die Gegenpartei die WE Design BV von der Haftung für die Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter frei.
  8. Wenn im Rahmen von Produkten, die ganz oder teilweise im Auftrag der Gegenpartei entworfen wurden, Entwurfsskizzen, Arbeitszeichnungen, Prototypen, Lehren, 3D- oder andere digitale Dateien erstellt werden, bleiben diese Eigentum der WE Design BV.
  9. Verstößt die Gegenpartei gegen einen oder mehrere der obigen Absätze dieses Artikels, ist sie verpflichtet, alle Schäden, die der WE Design BV dadurch entstehen, vollständig zu ersetzen.

ARTIKEL 16. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Auf jeden Vertrag und alle sich daraus zwischen den Parteien ergebenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Die Parteien werden erst ein Gericht anrufen, nachdem sie sich so weit wie möglich darum bemüht haben, eine Streitigkeit in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.
  3. Soweit das Gesetz nicht zwingend davon abweicht, wird für die Entscheidung von Streitigkeiten in erster Instanz ausschließlich das zuständige Gericht im Gerichtsbezirk des Geschäftssitzes der WE Design BV bestimmt.
  4. Die niederländische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer maßgeblich für die diesbezügliche Auslegung.